1.2 Technische Regelwerke
Grundlage für die Erstellung von Mauer- werk sind im Wesentlichen die VOB-Norm DIN 18330 „Mauerarbeiten“ [1] sowie die Anwendungsnorm DIN EN 1996 (Eurocode 6) mit den dazugehörigen Nationalen Anhängen [2]. Daneben sind Verarbeitungshinweise der Hersteller, berufsgenossenschaftliche Vorschriften, technische Merkblätter sowie Handwerksregeln und die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu beachten. Die a.a.R.d.T. lassen sich nicht ausschließlich an Normen festmachen.
Deshalb ist allein durch Einhaltung der Normen eine regelgerechte Ausführung nicht gewährleistet. Die Umsetzung neuer Erkenntnisse in Normen oder bauaufsichtlichen Vorschriften erfolgt stets mit Zeitverzug. Erst wenn neue Baustoffe, Verarbeitungsregeln etc. in der Praxis eingeführt und von der Fachwelt anerkannt und somit bewährt sind, werden sie zur a. a. R. d. T.
Neue Baustoffe und Bauarten werden – soweit sie baurechtlich relevant sind – in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) geregelt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen regeln im Allgemeinen die von einer Norm abweichenden Sachverhalte.
INFO
Das Einhalten der Normen und Regelwerke ist wichtig. Daneben sind Verarbeitungshinweise der Hersteller, berufsgenossenschaftliche Vorschriften, technische Merkblätter, Handwerksregeln sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu beachten.