10.2.1 Vertikale Schlitze
Die Auswirkungen von vertikalen (senkrechten) Schlitzen in tragenden und nicht tragenden Wänden sind unterschiedlich. Bei tragenden KS-Wänden sind vertikale Schlitze (unabhängig von der Schlitztiefe) im Regelfall unkritisch. In diesem Fall kann die Wand in zwei Wandabschnitte, getrennt durch den Schlitz, angenommen werden.
An der Stelle des Schlitzes ist ein freier Rand anzunehmen. Für den Planer ist es deshalb empfehlenswert, alle tragenden Wände als zweiseitig gehalten (oben und unten) nachzuweisen.
Für nicht tragende Wände gelten die Regeln der DIN 4103 und nicht die der DIN EN 1996-1-1/NA. Dennoch sind auch hier einige Empfehlungen zu beachten:
- Schlitze, die den Anforderungen der DIN EN 1996-1-1/NA, Tabellen NA.19 und NA.20 genügen, dürfen auch in nicht tragenden Wänden ausgeführt werden.
- Bei vierseitig gehaltenen nicht tragenden Wänden kann der vertikale Schlitz als freier Rand angenommen werden. Ob die zulässigen Wandlängen der beiden entstehenden (dreiseitig gehaltenen) Wandabschnitte eingehalten werden, ist zu prüfen.
- Bei der Ermittlung der zulässigen Wandlänge der nicht tragenden Wand kann die nächstkleinere Wanddicke herangezogen werden.
Beispiel:
Nicht tragende Wand, dreiseitig gehalten, oberer Rand frei, Wanddicke d = 15 cm, vertikale Schlitztiefe = 3 cm
- Nach DIN EN 1996-1-1/NA, Tabelle NA.20 ist bei der Wanddicke d = 15 cm eine Schlitztiefe von 3 cm nicht zulässig.
- Bei Annahme eines freien Randes an der Stelle des Schlitzes ergeben sich zwei Wandabschnitte mit jeweils einer unteren und einer seitlichen Halterung. Wegen der fehlenden oberen Halterung ist diese Situation nicht zulässig.
- Die Restwanddicke ergibt sich aus 15 – 3 = 12 cm. Die zulässigen Wandlängen für 11,5 cm dicke Wände können herangezogen werden.