4.3.1 Einschaliges Verblendmauerwerk als Verbandsmauerwerk

An unverputzte einschalige Außenwände (einschaliges Verblendmauerwerk) werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Ausführung als Verbandsmauerwerk mit mindestens zwei Steinreihen gleicher Höhe je Schicht
  • Mindestwanddicke bei geringer Schlagregenbeanspruchung: 31 cm
  • Die schichtweise versetzte Längsfuge ist hohlraumfrei zu vermörteln.
  • Die Dicke der Längsfuge beträgt mindestens 2 cm.
  • Die Verblendung gehört zum tragenden Querschnitt.
  • Sofern im Querschnitt Mauersteine mit unterschiedlichen Festigkeiten eingesetzt werden, z.B. KS-Verblender der SFK 20 und „normale“ Kalksandsteine der SFK 12, so ist die niedrigere Steinfestigkeitsklasse für die zulässige Beanspruchung maßgeblich. Zur Vermeidung der möglichen Verwechslungsgefahr ist grundsätzlich zu empfehlen, Steine mit gleichen Eigenschaften (SFK, RDK etc.) einzusetzen.

Ausführungsbeispiele für einschaliges Verblendmauerwerk bei geringer und mittlerer Schlagregenbeanspruchung

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