6.6. Reinigen von KS-Mauerwerk
Das Mauerwerk ist so zu erstellen, dass es nicht gereinigt werden muss.
Verblendmauerwerk ist grundsätzlich während der Bauphase vor Verunreinigung und übermäßigem Wasserzutritt zu schützen, z.B. durch Abdecken mit Folie.
Da Säuren und andere starke chemische Reinigungsmittel die Steinoberfächen angreifen können, ist auf diese Mittel bei neu erstelltem KS-Verblendmauerwerk zu verzichten. Das „Absäuern“ mit Salzsäure führt bei KS-Verblendmauerwerk zu Schäden und ist nach DIN 18330, Abschnitt 3.2.6 nicht zulässig. Dies ist besonders bei Sicht- und Verblendmauerwerk zu beachten.
Eventuell vorhandene Verunreinigungen, wie Mörtelspritzer und Staub, sind vor Beginn der Maler- oder Verfugarbeiten zu entfernen.
Fehlstellen im Mauerwerk, wie Hohlstellen, Fugenabrisse über 0,2 mm Breite (im Sichtmauerwerk) und vertikal oder horizontal verlaufende Risse, sind auszubessern.
INFO
Imprägnierungen oder Anstriche können Verarbeitungsfehler oder optische Mängel nicht dauerhaft überdecken.
Leichte Verschmutzungen lassen sich bei frischem Verblendmauerwerk einfach mechanisch, z.B. mit einem Spachtel, entfernen. Reinigungsmethoden für stärkere Verschmutzungen sind in der Tabelle unten zusammengefasst. Chemische Reinigungsmittel sollten nur bei hartnäckigen Verschmutzungen, am besten mit nachfolgender Imprägnierung, verwendet werden. Bei deckenden Beschichtungen können Beschädigungen am Mauerwerk durch Verspachteln mit einem speziellen Reparaturmörtel saniert werden.
INFO
Das Reinigen des KS-Verblendmauerwerks mit Salzsäure ist nach VOB-C: DIN 18330 nicht zulässig. Die gewählte Reinigungsmethode ist an einer Probefäche zu testen.