7.6. KS-Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung
Beim Mauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung werden KS-Plansteine (KS -R P) und KS-Planelemente auf der mit Mörtel vorher aufgezogenen Lagerfuge knirsch aneinander gereiht. Das an den Stirnfächen der Steine vorhandene Nut-Feder-System erleichtert es dem Maurer, ebene Wandflächen zu erstellen. Ein Verkanten der Steine wird vermieden und das Mauerwerk ist bereits in der Rohbauphase optisch dicht.
Die in DIN EN 1996-1-1 maximal zulässigen Stoßfugenbreiten von 5 mm sind mit den planebenen KS -R P-Steinen und KS XL problemlos einzuhalten. Stoßfugen > 5 mm sind im Steinrandbereich beidseitig mit Mörtel (DM oder NM) zu schließen. Die Fugenbreite bei vermörtelten Stoßfugen soll in Einzelfällen 20 mm nicht überschreiten.
Stoßfugenvermörtelung ist u.a. nötig bei:
- der Druckzone von Flachstürzen,
- Kelleraußenwänden, in Abhängigkeit von der Lastabtragung,
- einschaligem Mauerwerk ohne Putz, bei dem Winddichtigkeit gefordert ist,
- bei nicht tragenden inneren Trennwänden, dreiseitig gehalten, mit oberem freien Rand.
Die erforderlichen Maßnahmen zur Erfüllung weiterer bauphysikalischer Anforderungen sind gesondert zu betrachten.
INFO
Im statischen Sinn als vermörtelt gilt eine Stoßfuge, wenn mindestens die halbe Steinbreite über die gesamte Steinhöhe vermörtelt ist.